Kirchenmitgliedschaft

Kirchenmitglied sind Sie durch die Taufe.
Für einen Eintritt in die Kirche wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro unserer Kirchengemeinde.
Ihren Kirchenaustritt nimmt das Standesamt der kommunalen Gemeinde entgegen.
Ab 14 Jahre können Jugendliche selbst ihren Eintritt oder Austritt erklären.
Die Übertragung des Patenamtes bei der Taufe und der Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen ist an eine Kirchenmitgliedschaft gebunden. Bei Fragen zur Kirchensteuer wenden Sie sich bitte an die kostenlose Servicnummer des Evang. Oberkirchenrates in Stuttgart (0800 713 7137).